AGBs


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKZ-Nordrhein-Westfalen GmbH

Sitz: 45659 Recklinghausen, Berghäuser Straße 274

Geschäftsführung: Heike Gohr


I Grundsätzliche Bedingungen:


1. Die Teilnahme an Trainingsseminaren der TKZ-NRW GmbH stehen jedem Teilnehmer offen der eine gültige medizinische Untersuchung G 26.3 und eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger besitzt.


2. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung/Training/Seminar uneingeschränkt atemschutztauglich sein. Ist die Endsendung der Teilnehmer angeordnet ist auch der Endsender für die Tauglichkeit der Teilnehmer verantwortlich. Dieser hat auf Nachfrage die gültigen Unterlagen der Teilnehmer beizubringen.


3. Die Teilnahme an Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Die TKZ-NRW GmbH ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen/Seminaren/Training gilt der Haftungsausschluss als anerkannt.


4. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin bestätigt diese Voraussetzung mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Formular Sicherheitseinweisung/Anwesenheit vor dem Beginn der Veranstaltung. Gäste die nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls die Sicherheitsbelehrung und damit auch den Haftungsausschluss. Gäste erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TKZ-NRW GmbH ebenfalls durch Ihre Unterschrift an.
Die TKZ-NRW GmbH ist bei Unfällen von Teilnehmern und Gästen nicht regresspflichtig und von jeglicher Haftung befreit.


II. Sicherheitsmaßnahmen / Schutzvorkehrungen:

1. Die Teilnehmer verpflichten sich, allen Weisungen der Trainer und / oder Dozenten, die der Einhaltung von Schutzvorkehrungen und der Abwendung von Gefahren von Personen und Sachgütern dienen, unbedingt Folge zu leisten.


2. Vor Beginn des Training / des Seminar erfolgt eine ausführliche Sicherheitsunterweisung durch Trainer der TKZ-NRW GmbH  gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer, welcher über mögliche Gefahren und der Abwendung diese ( vor, während und nach Übungen, sowie über allgemeine Gefahren auf dem gesamten Gelände) Aufschluss gibt. Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn des Trainings einen entsprechende „Sicherheitsunterweisung“. Diese „Sicherheitsunterweisungen“ sind ebenfalls Bestandteil der AGB. Jeder Teilnehmer wie auch Gäste erkennen diese Unterweisung an und erklärt durch entsprechende Unterschriftsleistung, diese, verstanden zu haben.


3. Alle im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


III. Schutzkleidung:


1. Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände für Teilnehmer, die von der TKZ-NRW GmbH zur Verfügung gestellt werden und die zur Ausübung an der Teilnahme der Veranstaltung / Übung / Training erforderlich sind, sind nicht im Preis enthalten, können aber gegen eine Mietgebühr geliehen werden. Diese Optionen sind im Angebot separat ausgewiesen.


2. Sollten Ausbilder / Dozenten von der TKZ-NRW GmbH Sicherheitsmängel an mitgebrachten Geräten und / oder Schutzausrüstung feststellen, die, die Sicherheit des Teilnehmers oder sogar dritter gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr. Alternativ kann Ausrüstung und PSA kostenpflichtig beliehen werden.


3. Es ist Aufgabe des Teilnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die mitgebrachten Geräte / und oder Schutzkleidung auf dem aktuellen Stand der Technik sind und den entsprechenden Schutzvorschriften entsprechen. Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände, Geräte und / oder Schutzausrüstung an Leib, Leben, Gesundheit als auch an Sachen entstehen, trägt allein der Teilnehmer, der diese Geräte und / oder Schutzausrüstung mitgebracht hat, die alleinige Verantwortung und die volle Haftung hierfür. Es gilt die Vermutung. dass mitgebrachte Geräte und / oder Schutzausrüstung, die zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen geführt haben, ursächlich für den entstandenen Schaden sind. Der Teilnehmer dieser mitgebrachten Geräte und / oder Schutzausrüstung trägt die Beweislast dafür, dass dem nicht so ist.


4. Bitte achten Sie darauf dass wir eine strikte Schwarz/Weiss-Trennung an allen Standorten haben. Entsprechend haben die Teilnehmer ausreichend Wechselwäsche und Duschzeug mitzubringen. Das betreten in Schutzkleidung/ PSA (auch wenn diese gereinigt ist )ist verboten und führt zum Ausschluss bzw. Abbruch der Maßnahme.


IV. Anmeldung:


1. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der TKZ-NRW GmbH und dem jeweiligen Teilnehmer kommt mit dessen Anmeldung bzw. Buchung von Terminen zu Stande. Die Anmeldung wird schriftlich bzw. telefonisch durch die TKZ-NRW GmbH bestätigt. TKZ-NRW GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus betrieblichen Gründen abzusagen oder wenn möglich zu verlegen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers gegen die TKZ-NRW GmbH bestehen nicht.


2. Der Teilnehmer hat auch nach bestätigter Anmeldung keinen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Seminaren der TKZ-NRW GmbH. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen unter IV.1. eintreten.


3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder via E-Mail/ Internet. Mit der Anmeldung einzelner Personen oder Gruppen wird das Vorliegen einer gültigen medizinischen Untersuchung nach G 26.3 sowie einer erfolgreich absolvierten Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger bestätigt. Eine Kopie der G 26.3- Untersuchung sowie der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind vor Ausbildungsbeginn durch private Teilnehmer vorzulegen. Bei öffentlichen Entsendern hat dieser dafür Sorge zu tragen das vor Antritt der Maßnahme die gültigen Unterlagen vorliegen.
Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der TKZ-NRW GmbH anerkannt.

Bei Anmeldung von Gruppen wird je Gruppe ein eigener Anmeldebogen benötigt.

Die Teilnehme an der Veranstaltung von Privatpersonen ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Zuvor kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern.


V Stornierung:


1. Grundsätzlich ist die Anmeldung des Teilnehmers/Endsenders verbindlich. Dem Teilnehmer/Auftraggeber/Entsender wird jedoch die Möglichkeit einer Stornierung eingeräumt. Sofern die Stornierung der Anmeldung, die schriftlich zu erfolgen hat, bis 14 Tage vor Trainingsbeginn erfolgt, hat der stornierende Teilnehmer/Endsender/Auftraggeber an die TKZ-NRW GmbH eine pauschale Arbeits- Stornierungsgebühr von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Ausgeschlossen von der Berechnung sind die Optionen im Angebot.

Sollte die Stornierung später als 14 Tage vor Trainingsbeginn bei der TKZ-NRW GmbH eingehen, so wird die volle Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Dies gilt, klarstellend, auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers bzw. einer Gruppe.


2. Für die Berechnung der rechtzeitigen Stornierung ( vgl. V. 1.) ist maßgeblich das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsanzeige bei der TKZ-NRW GmbH


3. Die gebuchten Teilnahmen an den Lehrgängen/Seminaren sind grundsätzlich übertragbar. Der neue Teilnehmer wird Vertragspartner von der TKZ-NRW GmbH jedoch nur nach entsprechender Einwilligung durch die TKZ-NRW GmbH. In diesem Fall wird mit dem neuen Teilnehmer eine neue Sicherheitsunterweisungen etc. geschlossen. Sollte die TKZ-NRW GmbH den neuen Teilnehmer nicht akzeptieren und in die Übertragbarkeit nicht einwilligen, so verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Dozenten, Trainern / und / oder Änderungen im Trainingsablauf oder den Lehrinhalten vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von der TKZ-NRW GmbH ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Weitere Schadensersatzansprüche entstehen den Teilnehmern nicht.


VI. Rechnung / Auftragsbestätigung


1. Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig es sei denn das Zahlungsziele im Angebot anders ausgewiesen sind. Bei Bezahlung ist zwingend die Rechnungs- und Kundennummer anzugeben.


2. Vermerken Sie auf der Buchung, wenn Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.


3. Stellen Sie uns eine gültige E-Mail Adresse zur Verfügung da wie Rechnungen ausnahmslos elektronisch verschicken.


VII. Datenschutz:


Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen Gesetzten. Eine Weitergabe an dritte ist ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder Teilweide unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die sinngemäß der unwirksamen am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist der Sitz der TKZ-NRW GmbH.


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