Informationen für Teilnehmer und Entsender

Die körperlichen und fachlichen Anforderungen an die Übungsteilnehmer und die Ausbilder sind in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ und der Feuerwehr-Dienstvorschrift(FwDV) 7 enthalten und gelten auch für Atemschutzeinsätze in Brandübungsanlagen. Je nach Art der Übung und nach Beschaffenheit der Brandübungsanlage kann der Anlagenbertreiber (TKZ) verschärfte körperliche und fachliche Anforderungen für die Übungsteilnehmer und die Ausbilder festlegen.


Checkliste


Der Teilnehmer verfügt über eine gültige G26/3 und sind zum Zeitpunkt des Trainings Dienst- bzw.Einsatztauglich.


Der Teilnehmer hat im Vorfeld an einer Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich teilgenommen und ist zum Zeitpunkt    des Trainings mind. 18 Jahre alt.


Der Teilnehmer hat an der jährlichen Unterweisung bereits teilgenommen.


Am Tag des Trainings sollte der Teilnehmer in einer guten physischen und psychischen Verfassung sein. D.h. fühlen sie sich unwohl oder sind sie krank, nehmen sie Medikamente (z.B Antibiotika), hatten einen Infekt oder eine Erkrankung wo nicht 10 Tage zwischen Heilungsprozess und Training liegen, sprechen sie mit Ihrem Verantwortlichen und bleiben ggfls. am Standort.


Verzichten sie als Teilnehmer 12 Stunden vor Trainingsbeginn in ihrem eigenen Interesse auf die Einnahme von Alkohol.

Teilnehmer/Atemschutzgeräteträger mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlippe von Atemanschlüssen sind für das Benutzen und Tragen von Atemschutzgeräten nicht geeignet.



Schwarz/Weiss Trennung und Hygiene im TKZ


Am TKZ mit Standort in Miehlen haben wir eine strikte Schwarz/Weiss Trennung unterteilt in mehrere Bereiche. Welche Bereiche weiss bzw. schwarz sind erhalten sie als Teilnehmer bei uns vor Ort in Form einer Sicherheitsbelehrung.

Bitte reisen Sie nicht in Ihrer Überbekleidung an, auch wenn diese gereinigt ist zählt sie als kontaminiert. Auch mit Einsatzstiefeln wird Ihnen der Zutritt in Weissbereiche verweigert.


Bringen Sie daher bitte ausreichend Wechselwäsche, Duschzeug, Handtücher und Duschschuhwerk mit. 


Achten sie darauf das sie an diesem Tag so wenig wie möglich an Wertsachen und Gegenständen mit sich führen.(nicht mehr als nötig)


Achten sie im Zuge der aktuellen Lage darauf das sie ihre eigene Mund-Nasen-Maske mitführen. Der Zutritt in die geschlossenen Räume des TKZ ist nur damit gestattet. (Hygienekonzept TKZ)


PSA und Atemschutz


Wenn die Teilnehmer Ihre eigne PSA und/oder auch den eigenen Atemschutz mitbringen wir dieser im Vorfeld eines Trainings in die einzelnen dafür vorgesehenen Bereich abgelegt. Der/die Teilnehmer sind für Ihre Ausrüstung und deren Zustand selber verantwortlich. Sollten Mängel an PSA oder Atemschutz festgestellt werden ist dies nicht zu benutzen.Alternativ kann Ausrüstung beim TKZ beleihen werden.


Bitte achten Sie darauf das sie die kontaminierte PSA/Atemschutz nach dem Training entsprechend verpacken und transportieren. Bringen Sie für kontaminierte Schutzkleidung /Atemschutz entsprechende Transportboxen oder Säcke mit. transportieren sie kontaminierte PSA/Atemschutz nach dem Training nicht im Mannschaftsraum. Achten sie insbesondere beim Atemschutz auf Ladungssicherung.


 Halten Sie sich an die Hygieneregeln. Tragen sie beim Be- und Entkleiden der PSA sowie beim mon-und demontieren von Atemschutz Einmalhandschuhe. Diese können nur kostenpflichtig vom TKZ gestellt werden.


Wir möchten das alle Teilnehmer wieder gesund nach Hause kommen.


Für Fragen kontaktieren sie uns bitte vor einem Training. Bitte beachten sie auch unsere AGBs


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